Den Gashebel in die Hand nehmen. Die Motorpower im gesamten Körper spüren. Ein kleiner Ruck und schon beginnt dein Abenteuer. Es wird ruhig und plötzlich siehst du die Welt aus einer ganz anderen Perspektive. Wolke für Wolke zieht an dir vorbei und die Eindrücke überwältigen dich. Ein Gefühl von Freiheit. Die Flügel lassen dich durch die klare Luft gleiten. Dem Himmel immer weiter entgegen. Wollte man das Gefühl vom Fliegen in Worte fassen, gäbe es dafür keine Sprache oder Ausdrucksform. Deshalb möchten wir vom Cirrus Flying Club jedem das Fliegen ein Stückchen näherbringen. Die Flugausbildung zum Privatpiloten ist etwas ganz Besonderes. Als Pilot gehört man zu einer kleinen Elite, die weiß, wie die Welt von oben aussieht und wie klein die alltäglichen Probleme werden können. Für die einen ist die Fliegerei als Ausgleich zum Berufs- und Familienalltag gedacht, für die anderen ist es ein Erlebnis und natürlich auch etwas Action. Bist du auch eher der Typ, der sich nach Freiheit sehnt und den Kopf fast immer in den Wolken hat? Dann starte gleich noch durch und nimm den Schubhebel selbst in die Hand!

Welche Berechtigungen können Sie bei uns erwerben?

LAPL-A (Light Aircraft Pilot License)

Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenz, kurz LAPL-A (Light Aircraft Pilot License Aeroplane), ist eine noch recht junge Lizenz, die erst im Jahre 2013 eingeführt wurde. Wie der PPL-A berechtigt auch diese Lizenz zum Fliegen von einmotorigen, sog. kolbengetriebenen Flugzeugen unter Sichtflugbedingungen im nicht-gewerbsmäßigen Luftverkehr als verantwortlicher Pilot.

Im Vergleich zur Privatpilotenlizenz PPL-A wurde die praktische Ausbildung von 45 auf 30 Stunden reduziert. Daher ist der LAPL-A deutlich günstiger zu erwerben als der PPL-A, hat aber durch den verminderten Umfang der praktischen Ausbildung entsprechende qualitative und auch rechtliche Einschränkungen. So dürfen bspw. nur Flugzeuge mit einem maximalen Abfluggewicht von 2.000 kg geflogen werden, und die Lizenz ist nur in den sog. EASA-Staaten (nahezu deckungsgleich mit der EU) gültig. Fluggäste dürfen erst nach 10 Stunden Flugerfahrung mitgenommen werden und sind auf max. 3 Personen beschränkt.

PPL-A (Privat Pilot License)

Der PPL-A ist die klassische Privatpilotenlizenz. Die international gültige Fluglizenz ist mit 45 Stunden praktischer Ausbildung anspruchsvoller als der LAPL-A, bietet jedoch deutlich mehr Möglichkeiten!

Ausbildung

LAPL-A (Light Aircraft Pilot License)

  • Flugzeuge bis 2000kg maximales Abfluggewicht
  • maximal 4 Personen an Bord
  • nur in der EU gültig.
  • Mindestalter: 16 Jahre bei Ausbildungsbeginn
  • Bescheinigung der Flugtauglichkeit LAPL
  • Funksprechzeugnis BZF 1 oder 2

PPL-A (Private Pilot License)

  • Flugzeuge mit unbegrenztem maximalen Abfluggewicht
  • keine Personenbeschränkung an Bord
  • International gültig.
  • Mindestalter: 17 Jahre bei Ausbildungsbeginn
  • Bescheinigung der Flugtauglichkeit Klasse 2
  • Funksprechzeugnis BZF 1 oder 2
  • Zuverlässigkeitsüberprüfung
  • Polizeiliches Führungszeugnis

 

Theoretische Ausbildung für PPL(A) und LAPL(A)

 

Jeweils 80 Stunden Theoretische Ausbildung

  • Allgemeine Luftfahrzeugkunde
  • Meteorologie
  • Navigation
  • Luftrecht und ATC verfahren
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Kommunikation
  • Grundlagen des Fliegens
  • Betriebliche Verfahren
  • Flugleistung und Flugplanung

Praktische Ausbildung

LAPL-A (Light Aircraft Pilot License)

  • 30 Flugstunden (mindestens 6 ohne Fluglehrer)
  • 3 Stunden Überlandflug, wovon ein Überlandflug von mindestens 80 NM inkl. Landung auf einem anderem Flugplatz
  •  

Voraussetzungen für die Verlängerung der Berechtigung

Inhaber einer LAPL(A) dürfen die mit ihrer Lizenz verbundenen Rechte nur ausüben, wenn sie in den letzten 24 Monaten als Flugzeug- oder TMG-Piloten mindestens Folgendes absolviert haben:

Mindestens 12 Flugstunden als PIC einschließlich 12 Starts und Landungen in den letzten 24 Monaten und Auffrischungsschulung von mindestens einer Stunde Gesamtflugzeit mit einem Lehrberechtigung

PPL-A (Private Pilot License)

  • Mindestens 45 Flugstunden (Blockstunden)
  • Davon mindestens 25 Stunden mit Fluglehrer
  • Mindestens 10 Stunden Alleinflug, davon mindestens 5 Stunden Überlandflug im Alleinflug
  • Einen Flug über 150 NM inkl. drei Landungen auf verschiedenen Flugplätzen

Voraussetzungen für die Verlängerung der Berechtigung:

Für die Verlängerung der Klassenberechtigung für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk, mit einem Piloten (SEP) müssen innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit folgende Voraussetzungen erfüllt sei:

  • 12 Flugstunden davon min. 6 Stunden als verantwortlicher Pilot (PIC)
  • 12 Starts u. Landungen und
  • eine Auffrischungsschulung von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers durchführen
  • oder innerhalb der letzten 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Berechtigung eine Befähigungsprüfung mit einem Prüfer ablegen

 

Zusatzausbildung

Nach Erhalt der Motorfluglizenz gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der fliegerischen Weiterentwicklung. Für Inhaber einer PPL(A) ist neben Nachtflugberechtigung und Allgemein gültigem Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst, kurz: AZF sicherlich das Sammeln von Instrumentenflugerfahrung interessant. Wer nicht unbedingt eine Instrumentenflugberechtigung anstrebt, der kann schon mit ein paar IFR-Flugstunden sein persönliches Können und damit auch die Sicherheit deutlich verbessern! 

Wer die IFR-Ausbildung absolvieren möchte, den informieren wir über Einzelheiten und Möglichkeiten gerne individuell. Aber wir möchten auf jeden Fall darauf hinweisen, dass mittlerweile bspw. für das sog.  Basic IFR 30 Flugstunden außerhalb einer IFR-zugelassenen Flugschule, also auch bei uns, absolviert werden können. 

In Kooperation mit Cranfield Aviation Training Deutschland bieten wir ihnen die  Instrumentenflugausbildung an.

Die Kooperation mit Cranfield Aviation Training Deutschland ermöglicht es uns, die komplette Theorieausbildung anzubieten. Darüber hinaus können wir – wie schon beschrieben – 30 Flugstunden durchführen, die bei diesen Lehrgängen von einem IFR-Fluglehrer außerhalb einer ATO/DTO unterrichtet werden dürfen. 

Gerne informieren wir Sie über Details – melden Sie sich bei uns!

Ihr Ansprechpartner: Hans-Martin Lagrange, Tel.: +49 162 5446542